24 Stunden Pflege Förderung - 24 Stunden Pflege - Pflegefux.at

24 Stunden Pflege Förderung

24 Stunden Pflege Förderung

Pflegefux Infobox

  • Wir kümmern uns um Sie bei allen Angelegenheiten zum Thema 24 Stunden Pflege Förderung
  • Wir begleiten Sie durch den komplizierten Prozess, von der richtigen Auskunft über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, der Antragstellung der
  • 24 Stunden Pflege Förderung, der Ausfüllung aller wichtigen Dokumente für die 24 Stunden Pflegeförderung, der Einreichung beim Sozialamt etc.
  • Zusammen mit Ihnen suchen wir die ideale Lösung für eine professionelle und einfühlsame Betreuung Ihrer Liebsten.
  • Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Unsicherheiten konsequent zur Seite.
  • Wählen Sie Pflegefux.at als Ihren zuverlässigen Partner in Sachen 24 Stunden Betreuung!

Wer hat Anspruch auf die 24 Stunden Pflegeförderung? Pflegefux.at berät Sie gerne! Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich unter (05) 1712 !

“Wir sind absolut überzeugt davon, dass unter den richtigen Voraussetzungen, die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause heutzutage einer der besten Lösungen für betreuungsbedürftige Menschen ist”

Michael Reichstamm, Pflegefux.at

Höhe der 24 Stunden Pflege Förderung

Die 24 Stunden Pflege Förderung bei selbständigem Betreuungspersonal kann bis zu 550 € im Monat betragen. Sie bekommen pro Betreuungskraft 275 €. Da wir immer einen 4-Wochen-Turnus haben, geht sich das pro Monat immer schön aus.

Dadurch, dass im Monat also 2 Betreuungskräfte bei Ihnen gemeldet sind, bekommen Sie den vollen Zuschuss in der Höhe von 550 € (2 x 275 €).

Die Beantragung der 24 Stunden Pflege Förderung– wir sind Ihnen gerne behilflich!

Für die Beantragung einer 24 Stunden Pflege Förderung, sollten diese Bedingungen bestehen:

Bedarfsfall einer 24 Stunden Pflege

Was heißt das?

Die zu-pflegende Person muss rund um die Uhr betreut werden, kann selbständige Tätigkeit nicht mehr alleine oder nur sehr eingeschränkt ausführen.

Beziehung von Pflegegeld für die 24 Stunden Pflegeförderung

Welche Stufe?

Ab Stufe 3 ist es möglich, eine 24 Stunden Pflege Förderung zu erhalten.

Wichtiger Hinweis

Ist die betreuungsbedürftige Person Bezieher des Pflegegeldes 3 oder 4, entscheidet das Sozialministerium basierend auf das letzte Pflegegeldgutachten, ob die 24 Stunden Pflegeförderung genehmigt wird. Ab Stufe 5 ist grundsätzlich immer davon auszugehen, dass eine Betreuung zu Hause unbedingt notwendig ist und deswegen wir der Antrag schneller genehmigt. Dies entlastet nicht nur den Alltag und das Leben von dem Betroffenen, sondern auch von Ihnen.

Was bedeutet “Stufe 3”?

In Österreich gibt es 7 Pflegestufen, die jeweilige Stufe richtet sich nach der Anzahl der Stunden im Monat, die eine Person betreut werden muss. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.

Wie beantrage ich Pflegegeld ab Stufe 3?

Der Antrag wird mit den ärztlichen Attesten und Befunden an den zuständigen Versicherungsträger eingereicht.

Vorliegen eines Betreuungsverhältnis für die 24 Stunden Pflege Förderung

 Was bedeutet das?

Es muss ein Betreuungsverhältnis vorhanden sein zwischen der zu pflegenden Person und einer Betreuungskraft. (§ 1 des Hausbetreuungsgesetzes)

Die Pflegekraft muss zudem eine entsprechende Ausbildung haben, beziehungsweise sechs Monate lang die Betreuung sachgerecht durchführen. Das Vorhandensein einer fachspezifischen Ermächtigung zu pflegerischen Tätigkeiten kann auch anerkannt werden.

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Finanzielle Voraussetzungen für die 24 Stunden Pflegeförderung:

  • Das Vermögen des pflegebedürftigen Menschen wird für die Entscheidung über eine 24 Stunden Pflegeförderung nicht beachtet.
  • Lediglich das Einkommen darf netto nicht 2500€ übersteigen, nicht dazu zählen Pflegegeld, Sonderzahlungen, Wohnbeihilfen und Kinderbetreuungsgeld.
  • Sind unterhaltsberechtigte Angehörige vorhanden, erhöht sich die Netto-Einkommensgrenze um 400€ und für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten um 600€.

Wann einreichen?

Sind alle Bedingungen erfüllt, heißt es, den Antrag für die 24 Stunden Pflege Förderung so schnell wie möglich einreichen.

Warum?

Rückwirkend kann man eine Förderung nur im selben Monat erhalten, in dem man den Antrag stellt. Also ab dem Monat, in dem man das Formular für die 24 Stunden Pflege Förderung einreicht, kann man den Zuschuss bekommen. Reicht man es Mitte des Monats ein, bekommt man trotzdem das volle Monat der 24 Stunden Pflege Förderung ausbezahlt, leider aber nicht den Zeitraum davor.

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Sie bekommen von uns am Turnusstart alle notwendigen Unterlagen und Dokumente vorausgefüllt und vorbereitet! Sie müssen sich also keine Gedanken über alle notwendigen Formulare machen.

Weiters bekommen Sie auch eine genaue Anleitung, was bei Turnusstart alles zu erledigen ist, damit Sie die 24 Stunden Pflege Förderung richtig beantragen und zugesprochen bekommen.

Sollten Sie noch weitere offene Fragen zum Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit unter der Telefonnummer (05) 1712 anzurufen. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Weitere Informationen

 



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