Plötzlich Pflegefall – Was tun? - 24 Stunden Pflege - Pflegefux.at

Plötzlich Pflegefall – Was tun?

Plötzlich Pflegefall – Was tun?

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  • Wir stellen sicher, dass Sie bei einem plötzlichen Pflegefall über die Möglichkeit der 24 Stunden Pflege top informiert sind.
  • Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen – vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und unser langjährigen Erfahrung.
  • Pflegefall in der Familie? Wir sind für Sie da.
  • Wir bieten Ihnen online und mit unserer 24h Hotline telefonisch die Möglichkeit, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen zum Thema 24 Stunden Pflege sowie weiteren Möglichkeiten.
  • Noch Fragen? Rufen Sie uns an unter (05) 1712

Pflegefall in der Familie, eine schwierige Situation für alle Beteiligten.

Der natürliche Prozess des Alterns, Demenz, ein schwerer Unfall, Krankheit, Herzinfarkt. Schicksalsschläge, die für Ihre Familie emotional eine extreme Belastung darstellen. Der geliebte Angehörige ist nicht mehr die Person, die sie einmal war, man fühlt sich hilflos, besorgt und gestresst. Man möchte helfen, aber wie? Uns ist es wichtig – informieren Sie sich genau bei einem plötzlichen Pflegefall! Mit unserer Hilfe stehen Sie nicht alleine da.

Wichtiger Hinweis
Wussten Sie, dass...

… gegen die festgestellte Pflegestufe auch Klage erhoben werden kann?

Sie glauben, der zuständige Arzt hat Sie bei einem Pflegefall in Ihrer Familie nicht fair oder gar falsch beurteilt? Zögern Sie nicht, sich ans zuständige Arbeit- und Sozialgericht zu wenden. Eine Liste für ganz Österreich finden Sie hier.

Wie richtig Handeln? – Die ersten Schritte

  1. Reden Sie mit dem Hausarzt, dem Facharzt oder der behandelnden Klinik.
  2. Betrachten Sie die Situation mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen – welche Unterstützung wird benötigt, welche Hilfe braucht er oder sie bei einem plötzlichen Pflegefall?
  3. Reden Sie mit Ihrer Familie, mit Freunden und Angehörigen, wer kann bei einem plötzlichen Pflegefall unterstützend eingreifen?
  4. Informieren Sie sich über die geeignete Form der Pflege bei einem plötzlichen Pflegefall.
  5. Klären Sie, wie Sie die Pflege am besten finanzieren.
  6. Beantragen Sie Ihr Pflegegeld.
  7. Klären Sie rechtliche Bedingungen vorab, um den richtigen juristischen Rahmen zu setzen bei einem plötzlichen Pflegefall.
Wichtiger Hinweis
Wussten Sie, dass...

Sie auch kostenlos die Beratungsstellen der Bundes- und Landesregierung bei Behördengängen nützen können?

Lassen Sie sich umfassend beraten und nützen Sie dieses Angebot. Eine Liste aller Stellen, wo Sie sich ideal bei einem plötzlichen Pflegefall informieren können, finden Sie hier.

1. Reden Sie mit dem Hausarzt, dem Facharzt oder der behandelnden Klinik. 

Was empfiehlt Ihnen der behandelnde Arzt? Sprechen Sie mit ihm oder ihr über die Situation, achten Sie genau darauf, was er oder sie Ihnen rät und reden Sie vor allem auch über die gesundheitliche Perspektive des Betroffenen, wie ist der weitere Verlauf des Zustandes? Scheuen Sie auch nicht davor, sich eventuell Notizen zu machen. In der Klinik seien Sie genau darüber informiert, welcher Arzt zuständig ist und gut ist es auch, den Namen des Oberarztes der zuständigen Stelle zu kennen, im Normalfall können Sie bei Unklarheiten auch mit ihm oder ihr persönlich sprechen.

2. Betrachten Sie die Situation mit Ihrem betroffenen Angehörigen – welche Unterstützung wird benötigt, welche Hilfe braucht er oder sie bei einem plötzlichen Pflegefall?

Analysieren Sie die Situation.

  • Wie viel kann der Betroffene alleine verrichten, kann der Betroffene ohne fremde Hilfe nicht mehr auskommen, braucht er eine ständige Betreuung oder Aufsicht oder ist es dem Betroffenen möglich, den Großteil seines Alltags autonom zu gestalten?
  • Was hat Ihnen der Arzt oder die Klinik geraten?

Seien Sie realistisch.

  • Wie schaut es in ein paar Monaten aus, wie stark verändert sich der Gesundheitszustand?
  • Ist eine Verbesserung möglich oder braucht Ihr geliebter Angehöriger vielleicht später eine noch intensivere Betreuung?
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Plötzlich Pflegefall?

Lassen Sie sich beim Bürgerinnenservice montags bis freitags von 8-16 Uhr umfassend zum Thema Pflege beraten unter der Telefonnummer +43 1 711 008 622 86

3. Reden Sie mit Ihrer Familie, mit Freunden und Angehörigen, wer kann bei einem plötzlichen Pflegefall unterstützend eingreifen?

  • Wer kann alles helfen?
  • Wie viel können Sie selbst tun?

Heutzutage sind fast alle von uns beruflich und familiär stark eingespannt. Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Auch wenn Ihnen nichts wichtiger ist, als das Wohl Ihres Angehörigen sicher zu stellen bei einem plötzlichen Pflegefall, wie viel schaffen Sie zeitlich?

Selbst wenn Ihnen etwas Zeit bleibt, um für den betroffenen Menschen da zu sein, wie viel wollen Sie selbst erledigen, schaffen Sie es auch mental, für Ihren Liebsten zu sorgen, können Sie sich gut körperlich und psychisch mit der Situation eines plötzlichen Pflegefalles auseinandersetzen?

Oder bevorzugen Sie es, eine qualifizierte Person miteinzubeziehen, die keine Hemmungen hat, mit der Krankheit und der Pflege umzugehen?

Auch wenn es für manche oft schwierig ist, es sich selbst einzugestehen, oft bevorzugt man eine außenstehende Person, die hilfreich in den Alltag eingreift und anpackt, da man selbst mit der Situation eines plötzlichen Pflegefalles psychisch überfordert ist und einem die Zeit, Kraft oder auch die nötige Ausbildung fehlt.

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Man sollte kein schlechtes Gewissen haben, zu wissen, was man selbst schaffen kann und was nicht, denn schlussendlich ist es das Ziel, dem Betroffenen bei einem plötzlichen Pflegefall in allen Lebenslagen professionell zur Seite zu stehen, um den Leidensweg zu verbessern.

Entlasten Sie grundsätzliche Dinge wie alltägliche Anfälligkeiten (Kochen, Putzen, Körperreinigung ect.) durch eine qualifizierte und fürsorgliche Hilfe, können Sie auch beruhigt Ihren eigenen Alltag weiterführen und sich dann dem geliebten Angehörigen noch stärker widmen, wenn Sie ihn besuchen, weil Sie wissen, dass alles andere geregelt ist.

 4. Informieren Sie sich über die geeignete Form der Pflege bei einem plötzlichen Pflegefall.

Wählen Sie die richtige Pflege für Ihren Familienangehörigen, informieren Sie sich gut über die Vor- und Nachteile (link einfügen) der jeweiligen Pflegeformen.

Wägen Sie ab,

  • Was wird benötigt?
  • Wie viel kann ich mir leisten.
  • Was finanziert der Staat?
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Pflegefux.at – lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten unter (05) 1712!

5. Klären Sie, wie Sie die Pflege am besten finanzieren

  • Wie viel Budget steht Ihnen monatlich zur Verfügung, die Sie für die Pflege Ihres Angehörigen aufwenden können, wer kann alles beisteuern?
  • Muss aufgrund der familiären Situation ein Kredit beantragt werden? Wie schaut es mit Vermögenswerten des Betroffenen aus, wurde schon vorab eine entsprechende Versicherung abgeschlossen?
  • Parallel dazu sollten Sie sofort Pflegegeld vom Staat beantragen.

6. Beantragen Sie Ihr Pflegegeld

Der Sozialstaat Österreich greift unterstützend mit dem Pflegegeld ein. Dieses erhalten Sie monatlich und muss beantragt werden. Ein Arzt oder eine zuständige Pflegekraft beurteilt in einem Gutachten, in welche Pflegestufe man eingeteilt wird. In Österreich gibt es davon 7 verschiedene Stufen, diese richten sich danach, wie viele Stunden der Betroffene in Monat gepflegt werden muss.

Pflegestufe 1 Mehr als 65 Stunden 157,30 €
Pflegestufe 2 Mehr als 95 Stunden 290,00 €
Pflegestufe 3 Mehr als 120 Stunden 451,80 €
Pflegestufe 4 Mehr als 160 Stunden 677,60 €
Pflegestufe 5 Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf besteht. 920,30 €
Pflegestufe 6 Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierte Pflegemaßnahmen notwendig sind, die tagsüber oder in der Nacht geschehen können und die Gefahr von Eigen- oder Fremdgeführdung besteht und somit ständig eine Betreuungskraft anwesend sein muss 1285,20 €
Pflegestufe 7 Mehr als 180 Stunden, wenn Arme und Beine kaum noch bewegt werden können, oder ein ähnlicher Zustand vorliegt, der die Bewegungsmöglichkeit des Betroffenen stark einschränkt, sodass selbst mit funktionellen Möglichkeiten der Alltag nicht mehr autonom bewältigt werden kann. 1688,90 €

Wo beantragen Sie das Pflegegeld?

Beim zuständigen Pensionsversicherungsträger können Sie den Antrag stellen. Den Link dazu finden Sie hier.

Was geschieht danach?

Besuch durch Arzt oder diplomierte Pflegefachkraft.

Es empfiehlt sich, beim Besuch des Arztes oder der diplomierten Pflegefachkraft anwesend zu sein, um ordnungsgemäß Auskunft geben zu können über Ihre Pflegesituation.

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24 Stunden Pflege Kostenrechner

Die einfache Lösung, um Ihre Kosten schnell und einfach für eine 24 Stunden Pflege zu ermitteln. Nachdem die Pflegestufe ermittelt wurde, können Sie bei Pflegefux.at unseren praktischen Kostenrechner nutzen.

7. Klären Sie rechtliche Bedingungen vorab, um den richtigen juristischen Rahmen zu setzen

  • Braucht der pflegebedürftige Angehörige eine juristische Vertretung bei Behördengängen, muss eine Vollmacht, beziehungsweise “Erwachsenenvertretung” ausgestellt werden. Vor allem bei Gedächnisverlust oder Demenz ist das ein wichtiges Thema. Kann der Betroffene nicht mehr wichtige Entscheidungen selbst übernehmen, muss ein naher Angehöriger diese Aufgaben tätigen. Diese Person kann im Vorhinein, durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht bestimmt worden sein, oder gesetzlich bestimmt werden. In der Regel ist das der nächste Angehörige, wie zum Beispiel Ehegatte, Kinder, Geschwister ect.
  • Auch mehrere Angehörige können sich die verschiedenen Wirkungsbereiche einer Vollmacht teilen, diese dürfen sich aber nicht überschneiden.
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Nutzen Sie das österreichweite Angebot der unzähligen Beratungsstellen, nur so sind Sie bei einem plötzlichen Pflegefall juristisch umfassend informiert.

Seien Sie sich bewusst – Pflegebestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Eine umfassende Liste von wichtigen Beratungsstellen in Österreich finden Sie hier.

Noch Fragen? Pflegefux.at empfiehlt Ihnen folgende Bücher:

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BÜCHERTIPPS

Fordern Sie den kostenlosen 24 Stunden Betreuungsguide von Pflegefux an.

24 Stunden Pflege

Der ultimative 24 Stunden Pflege Ratgeber in Österreich – Kindle Edition, Michael Reichstamm, eBook

 

Infomieren Sie sich umfassend zu den Themen Pflegeheim – 24-Stunden-Betreuung – Erwachsenenvertretung – Vorsorgevollmacht

Der Pflegeratgeber

 

Peter Resetarits, Nikolaus Weiser (Hrsg.), Bärbel Danneberg, Ulrike Docekal, Ilse Zapletal: Der Pflegeratgeber. Hrg. vom Linde-Verlag in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation, Wien, 2. Auflage, 2018; Paperback, 300g, 316 Seiten; ISBN 978-3-7093-0016-9



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