20 Apr 24 Stunden Pflege Corona Bonus Formulare Österreich 2020
24-Stunden-PersonenbetreuInnen, die ihren Turnus verlängern, erhalten einen 500 Euro-Bonus. Nachfolgend finden Sie für alle Bundesländer die entsprechenden Antragsformulare zum Download bereit.
Da man die Antragsformulare auf den offiziellen Seiten sehr schwer findet, haben wir von Pflegefux.at – 24 Stunden Betreuung Ihnen hier eine übersichtliche Auflistung zusammengestellt.
Sollten Sie als unser Kunde Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare haben, dann können Sie uns gerne unter 05 1712 anrufen bzw. Fragen per Mail an office@pflegefux.at.
Von einigen Bundesländern fehlen noch offizielle Antragsformulare. Diese werden umgehend ergänzt, sobald diese zur Verfügung stehen!
Inhaltsverzeichnis
Betreuungsbonus Steiermark
Antrag auf den Betreuungsbonus für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihren Turnus im Zeitraum der Pandemie (neuartiges Coronavirus) bzw. längstens bis zum 31.12.2020 um zumindest 4 Wochen verlängert haben.
Download-Links Steiermark
Betreuungsbonus Burgenland
24-Stunden-PersonenbetreuInnen, die ihren Turnus um vier Wochen – zumindest bis Ende April 2020 – verlängern, erhalten einen 500 Euro-Bonus. Dieser ist als Trennungsgeld für jene zu verstehen, die ihre Familien in den Herkunftsländern für eine längere Zeit zurücklassen.
Download-Links Burgenland
Betreuungsbonus Oberösterreich (Bleib da!-Bonus)
Die Förderung kann einmalig beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt für die Verlängerung des außerordentlichen Turnus im Ausmaß von vier Wochen 500 Euro (Brutto).
Die Förderung kann rückwirkend mit Beginn der Maßnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 16.03.2020 bis zum Ende der Maßnahmen des Bundes aufgrund der Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2020 beantragt werden.
Links Oberösterreich
Betreuungsbonus Vorarlberg
Die Landesregierung gewährt an selbständige Betreuerinnen und Betreuer in der 24-Stundenbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine einmalige Zulage in der Höhe von € 500,–.
Der Antrag ist von der Betreuerin bzw. dem Betreuer unter Verwendung des Antragsformulars grundsätzlich bei der Agentur einzubringen. Jene Betreuerinnen und Betreuer, die über keine Agentur vermittelt werden, können den Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einbringen.
Neben dem Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes ist Voraussetzung für die Erlangung der Zulage, dass ein nach dem 15.03.2020 beendeter regulärer Turnus über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen verlängert wurde. Der Antrag kann einmal bis spätestens 10.06.2020 gestellt werden. Die Betreuerin oder der Betreuer erhält die Zulage nach Prüfung durch das Amt der Landesregierung durch die Agentur bzw. die Gemeinde in voller Höhe.
Links Vorarlberg
Betreuungsbonus Niederösterreich
Bonus für eine Betreuungskraft während der Dauer der Pandemie (COVID-19):
Betreuungskräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung, welchen ihren „normalen Turnus“ während der Pandemie, aber längstens bis zum 31.12.2020 um zumindest vier Wochen verlängern, erhalten eine einmalige Förderung (Bonus) in Höhe von € 500,–.
Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass
- ein Antrag innerhalb von max. 3 Monaten nach Ablauf der zumindest vierwöchigen Verlängerung gestellt wurde (siehe unten bei Downloads),
- die betreute Person ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat,
- die betreute Person eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung (nach dem NÖ Modell oder des Sozialministeriumservice) erhält bzw. nur aufgrund der Höhe ihres Einkommens eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung nicht möglich ist und
- die Betreuungskraft ihren „normalen Turnus“ um zumindest vier Wochen verlängert und dies entsprechend nachgewiesen wird.
Der Antrag ist im Nachhinein (max. 3 Monate nach Ablauf der zumindest vierwöchigen Verlängerung) von der betreuten Person gemeinsam mit der Betreuungskraft mittels eines vorgefertigten Formulars zu stellen.
Dem Antrag sind zwingend Nachweise über die Gesamtdauer der Betreuung vorzulegen und dass der „normale Turnus“ um zumindest durchgehend 4 Wochen verlängert wurde (Werkvertrag, Honorarnote über die tatsächlich geleisteten Einsatztage, Bewilligung der 24-Stunden-Förderung – kann entfallen, wenn die Förderung nach dem NÖ Modell gewährt wird). Sollte die Dauer des „normalen Turnus“ nicht eindeutig nachgewiesen werden können (zB bei neuen Betreuungskräften), wird der „normale Turnus“ mit einheitlich zwei Wochen angenommen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält die betreute Person ein Bewilligungsschreiben und der Bonus wird auf das Konto der betreuten Person angewiesen. Die betreute Person ist verpflichtet, den Bonus ungekürzt an die Betreuungskraft weiterzugeben. Darüber ist ein Nachweis, welcher mit dem Bewilligungsschreiben übermittelt wird, binnen zwei Woche ab Auszahlung des Bonus an die betreute Person an die Abteilung Soziales und Generationenförderung zu übermitteln (Anlage zum Bewilligungsschreiben).
Sollte der Bonus nicht weitergegeben worden sein, wird er bei einer laufenden Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach dem NÖ Modell kompensiert. Sofern keine Kompensation möglich ist, wird der Bonus von der betreuten Person zurückverlangt.
Download-Links Niederösterreich
Betreuungsbonus Kärnten
Das Land Kärnten fördert Betreuungskräfte der 24-h-Betreuung mit einem Bonus in der Höhe von € 500,00, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) der Bezug einer Förderung der 24-h-Betreuung;
b) wenn ein Bezug der Förderung der 24-h-Betreuung aufgrund der Höhe des Einkommens nicht möglich ist, dann müssen zumindest die übrigen Voraussetzungen für eine Förderung der 24-h-Betreuung (z.B. Pflegestufe 3 etc.) vorliegen;
c) die betreute Person hat ihren Hauptwohnsitz in Kärnten; d) die Betreuungskraft verlängert ihren „normalen“ Turnus um mindestens weitere 4 Wochen durchgehend. Der „normale Turnus“ ergibt sich aus dem Werkvertrag bzw. bei laufendem Wechsel der Betreuungskräfte aus der bisherigen Dauer des Turnus. Kann der „normale Turnus“ nicht ermittelt werden (z.B. neue Betreuungskräfte) ist von einer Dauer von zwei Wochen auszugehen.
(2) Die Förderung kann einmalig beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt für die Verlängerung des außerordentlichen Turnus im Ausmaß von mindestens vier Wochen EUR 500,00. Nicht förderbar sind 24-Stunden-Betreuer/innen, die ausschließlich den regulären Turnus absolvieren und keine Verlängerung des Turnus erfolgt.
Die Förderung kann rückwirkend mit Beginn der Maßnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 16.03.2020 bis zum Ende der Maßnahmen des Bundes aufgrund der Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2020 beantragt werden.
(3) Auf die Auszahlung des Bonus besteht kein Rechtsanspruch.
Links Kärnten
Betreuungsbonus Tirol
Diese Förderungsrichtlinie regelt die Gewährung einer einmaligen Sonderprämie in der Höhe von max. € 500,00 für 24-Stunden-BetreuerInnen bei Verlängerung des regulären Turnus um vier Wochen. Diese Leistung wird von 24-Stunden-BetreuerInnen erbracht.
Förderbar sind 24-Stunden-BetreuerInnen, die in Zeiten der Pandemie ihren regulären Turnus um vier weitere Wochen verlängern.
Die FörderempfängerInnen können die Förderung für die Absolvierung des außerordentlichen Turnus (über den regulären Turnus hinausgehend) beantragen. Nicht förderbar sind 24-Stunden-BetreuerInnen, die ausschließlich den regulären Turnus absolvieren und bei denen keine Verlängerung des Turnus erfolgt.
Links Tirol
Betreuungsbonus Wien
Die Corona-Krise hat Engpässe in der 24h Betreuung erzeugt. Um die Versorgung zu gewährleisten, haben viele, die in diesem Bereich tätig sind, ihren Turnus verlängert.
PersonenbetreuerInnen mit Gewerbeberechtigung in Österreich, welche freiwillig einen um 4 Wochen längeren Turnus in Wien (Einsatzort) leisten, haben die Möglichkeit, die Auszahlung eines Bonus zu beantragen.