Pflegegeld: Einspruch erheben - 24 Stunden Pflege - Pflegefux.at

Pflegegeld: Einspruch erheben

Pflegegeld: Einspruch erheben

Pflegefux.at – Ihr Online Ratgeber in Sachen Pflegegeld

Pflegegeld Einspruch erheben:

Wichtiger Hinweis
Sie fühlen sich ungerecht behandelt?

  • Sie haben das Gefühl, Ihr Pflegegeld wurde nicht sachgerecht beurteilt?
  • Ihr Antrag auf Pflegegeld wurde sogar abgewiesen?
  • Sie denken, der Arzt oder die Pflegefachkraft haben Sie zu niedrig eingestuft?
  • Sie wollen sich dagegen zur Wehr setzen?

Zögern Sie nicht, bei einer falschen Feststellung Klage zu erheben, schlussendlich geht es um Ihr Pflegegeld

Wie erhebe ich Klage gegen eine unsachgemäße Beurteilung?

Scheuen Sie sich nicht davor, im Falle des Falles die nötigen Rechtsmittel einzusetzen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Alles nähere, wie Sie richtig Klage gegen das Pflegegeld erheben, finden Sie kurz und konkret hier erklärt.

Die zuständige Stelle finden

Die Klage des Pflegegeldes wird beim Arbeits- und Sozialgericht Wien, beim Landesgericht (Arbeits- und Sozialgericht), beim zuständigen Bezirksgericht oder beim Entscheidungsträger (Versicherungsträger) erhoben.

Arbeits- und Sozialgericht Wien

Arbeits- und Sozialgericht Wien

1090 Wien, Althanstraße 39-45

Telefon: 01-401 27-0

Fax: 01-401 27-305230

Webseite: www.justiz.gv.at

Geschäftszeiten:

Parteienverkehr im Servicecenter: Montag-Freitag 8.30-12 Uhr
Amtstag: Dienstag 8-12 Uhr

Landes- und Bezirksgerichte

In Österreich gibt es 18 Landesgerichte an über 16 verschiedenen Orten verteilt. Dazu gibt es noch die einzelnen Bezirksgeriche. Jedes dieser Gerichte hat unterschiedliche Aufgaben, noch dazu sind die Pflegebestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Kein Grund, deswegen das Handtuch zu werfen – mit der richtigen Beratung vom Experten schaffen Sie Klarheit.

Eine ausführliche und übersichtliche Liste aller Gerichte in Österreich finden Sie auf Wikipedia.

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BÜRGERSERVICE

Nutzen Sie die Möglichkeit des Bürgerservice – hier finden Sie konkrete Informationen, welches Gericht für Ihre Angelegenheiten zuständig ist.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

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BEHÖRDENWEGWEISER

Die Gerichtsbarkeit in Österreich, eine komplizierte Angelegenheit.

Nicht jeder von uns hat Jus studiert, so kann einem der „Gerichts-Dschungel“ anfangs oft verwirren. Eine Tatsache, die viele von uns davon abhält, für ihr Recht einzustehen. Nutzen Sie den Behördenwegweiser vom Bundeskanzleramt oder die Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Wichtiger Hinweis
WICHTIG!

Die Klage sollte innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des Bescheids eingebracht werden! 

Klage gegen das Pflegegeld erheben

Haben Sie die richtige Stelle gefunden, erheben Sie Ihre Klage. Folgendes muss diese enthalten:

  • Die Beschreibung des Streitfalles
  • Beweismittel, in Ihrem Fall alle ärztlichen Gutachten
  • Begehren, also “was Sie wollen”, wie zum Beispiel, “Ich stelle einen Antrag auf Pflegegeld im gesetzlichen Ausmaß.“
  • Bescheid, der Ihnen übermittelt wurde über das Pflegegeld im Original oder in Kopie

Der weitere Verlauf

Die erste Instanz

Das Gericht überprüft den Sachverhalt und stützt sich auf das Beweismaterial, das Sie eingebracht haben. In der Regel wird auch ein neues Gutachten eines gerichtlich beeideten ärztlichen Sachverständigen eingeholt.

Danach findet ein Gerichtsverfahren statt, hierbei können Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, müssen es aber nicht unbedingt. Möchte die betroffene Person von einem Angehörigen vertreten werden, ist es wichtig, dass diese Person bevollmächtigt ist.

Das Gericht entscheidet außerdem vorab über deren Eignung. Im Normalfall kann also der Ehegatte, volljährige Kinder, Enkelkinder ect. den pflegebedürftigen Angehörigen alleine vor Gericht in erster Instanz vertreten.

Die zweite Instanz

Sie fühlen sich durch die Entscheidung des Gerichtes in erster Instanz unfair beurteilt? Berufung kann beim Oberlandesgericht erhoben werden, und das binnen vier Wochen nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils.

Dabei müssen Sie durch eine Person vertreten werden, die über eine nötige Qualifikation verfügt, das kann ein Anwalt, jedoch kann das auch ein Funktionär, ein Vertreter eines Behindertenverbandes, einer gesetzlichen Interessenvertretung oder einer freiwilligen kollektivvertraglichen Berufsvereinigung sein.

Die dritte Instanz

Hat das Oberlandesgericht Ihrer Meinung nach falsch entschieden und wollen Sie gegen das Urteil weiter ankämpfen, können Sie sogar weitere Rechtsmittel ausschöpfen und nochmals Berufung  erheben, somit ist der Oberste Gerichtshof nun für Ihren Fall zuständig. Hier brauchen Sie auf alle Fälle einen Anwalt, der sich um die so genannte “Revision” kümmert.

Die Urteile des Obersten Gerichtshofs sind unanfechtbar und richtungsweisend für alle zukünftigen Verfahren.

Wichtiger Hinweis
Kostenlose Rechtsberatung?

Erhalten Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch beim Anwalt und lassen Sie sich vom Experten wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen einholen – ein tolles Service der Österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Link: Erste Anwaltliche Auskunft

Haben Sie also den Mut, Ihren Rechtsanspruch geltend zu machen!

Natürlich bedeutet das einen gewissen Aufwand von Ihrer Seite aus, jedoch geht es um Ihr Geld und auch um Ihr Recht, sollte eine unsachgemäße Beurteilung zustande gekommen sein.

Denn schlussendlich steht es Ihnen auch zu, wenn der Betroffene jahrelang in den Sozialversicherungs-Topf eingezahlt hat, von einem Sozialstaat wie Österreich angemessen und fair ausbezahlt zu werden.

 



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