Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag

Der Vertrag zwischen der zu betreuenden Person (oder ihrer Angehörigen) und der Betreuungskraft wird schriftlich abgeschlossen und beinhaltet folgende Mindestangaben:

  • Namen und Anschrift der VertragspartnerInnen
  • Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses
  • Leistungsinhalte
  • Handlungsleitlinien
  • Vereinbarung, für den Fall einer Verhinderung und gegebenenfalls Vertretung (Namen und Kontaktadressen der Vertretung)
  • Fälligkeit und Höhe des Werklohns, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Gewerbetreibende selbst sämtliche Steuern und Beiträge erklärt und abfü
  • Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses

Zusätzlich wird empfohlen, dem Vertrag eine (freiwillige) Vereinbarung für den Fall der vorübergehenden Abwesenheit des zu Betreuenden (z. B. Krankenhausaufenthalt, Urlaub) beizufügen. In diesem Fall sollte das Entgelt für die Dauer der Abwesenheit zur Gänze entfallen oder gemindert werden.

Ausfall der Betreuungskraft

Vor Vertragsbeginn sollte mit der selbständigen Betreuungskraft eine Regelung für allfällige Ersatzkräfte bei Ausfall (z.B Krankheit, Urlaub, Kur) besprochen werden. Alternativ dazu können Sie vorübergehend die Angebote sozialer Dienste (Tageszentren, Heimhilfe, etc.) oder eine stationäre Kurzzeitpflege (wie Pflegeheime während eines Ausfalls der Hauptpflegeperson anbieten) in Anspruch nehmen.

 

Genauere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre des Sozialministeriums „Altenheime und Pflegeheime in Österreich“, im Internet unter www.infoservice.sozialministerium.at, bei ihrer Gemeinde, Magistrat, Bezirkshauptmannschaft oder Landesregierung.

Vertragsauflösung

Die Vertragspartner können den Vertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalendermonats auflösen.

Verstirbt die zu betreuende Person, erlischt der Personenbetreuungsvertrag automatisch.

Hat Ihnen das geholfen?

Nächster Artikel

Gewerbeanmeldung