Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung der Betreuungskraft

Wenn eine österreichische oder eine aus dem EU-Raum stammende Betreuungskraft dauerhaft in Österreich als PersonenbetreuerIn tätig ist, wird eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

 

Wenn die Betreuungskraft aus dem EU-Raum nur vorübergehend (z.B kurzfristige Vertretung) in Österreich tätig und im Herkunftsland zur selbstständigen Personenbetreuung berechtigt ist, wird die Gewerbeanmeldung NICHT erforderlich.

 

Zur Ausübung des freien Gewerbes „Personenbetreuung“ ist die Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) des Bezirkes, in dem der Standort (z.B auch die Adresse des Haushaltes) liegt, notwendig. Sobald man sich persönlich, postalisch oder über das Internet angemeldet hat, darf man arbeiten.

Voraussetzungen für selbständige Betreuungskräfte

Für die Ausübung des Gewerbes „Personenbetreuung“ gelten folgende Bedingungen:

  • Volljährigkeit (Eigenberechtigung)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Vorliegen einer Aufenthaltsberechtigung
  • keine Ausschlussgründe (z. B. Vorstrafen oder Verurteilungen)

Unterlagen zur Gewerbeanmeldung

Das Gewerbe der Personenbetreuung zählt zu den freien Gewerben und erfordert keine Befähigungsnachweise, aber folgende Dokumente:

  • Personaldokumente
  • Geburtsurkunde
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
    • Meldezettel
  • Die selbständige Betreuungskraft kann im Haushalt der zu betreuenden Person gemeldet
    • Strafregisterbescheinigung

Diese muss aus dem Herkunftsland stammen und gilt für alle, die noch nicht oder seit weniger als fünf Jahren in Österreich niedergelassen sind.

Kosten einer Gewerbeanmeldung

Die Kosten einer Gewerbeanmeldung zur selbständigen Betreuungskraft können nach dem Neugründungsförderungsgesetz erlassen werden. Es wird empfohlen sich vor der Gewerbeanmeldung an den Gründerservice der regional zuständigen Wirtschaftskammer zu wenden. Durch die Pflichtmitgliedschaft zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft entstehen weiters Mitgliedsbeiträge, die je nach Bundesland variieren.

Sozialversicherungspflicht für Selbständige

Ist Österreich für die Sozialversicherung der Betreuungskraft zuständig, entsteht durch die Gewerbeanmeldung eine Pflichtversicherung (Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Üblicherweise wird die Sozialversicherung von der Gewerbebehörde über die Neuanmeldung automatisch informiert und schreibt daraufhin die Beiträge quartalsweise vor.

 

Höhe der Beiträge:

Krankenversicherung                   7,65 %

Pensionsversicherung                  18,5 %

Zukunftsvorsorge                           1,53 %

Unfallversicherung – Fixbetrag    EUR 9,33 mtl.

 

In den ersten 3 Jahren der Versicherung gelten monatliche Mindestbeitragsgrundlagen in folgender Höhe:

 

Krankenversicherung                   425,7 €

Pensionsversicherung                  723,52 €

 

Wenn die jährlichen Umsätze unter 30.000 € und die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter 4.988,64 € im Jahr liegen, kann eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragt werden, wobei aber die Förderung wegfällt. Bei Versicherungsfragen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

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