Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld?

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.

Das Pflegegeld ist ein bestimmter Geldbetrag, der monatlich ausgezahlt wird. Wie viel hängt davon ab, in welcher Pflegestufe man ist. Es gibt 7 Pflegestufen – Pflegestufe 1 ist die niedrigste und Pflegestufe 7 ist die höchste Stufe. Je höher die Pflegestufe ist, umso mehr Geld bekommt man.

Welche Pflegestufe man bekommt, hängt von Schwere der Krankheit und Behinderung ab. Festgestellt wird das von einem Arzt bzw. einer Pflegefachkraft, die nach Hause kommt und entsprechende Untersuchungen macht.

Wenn man in eine Pflegestufe eingeteilt wird, bekommt man das Geld auf jeden Fall – das Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Wer bekommt das Pflegegeld?

Es gibt Voraussetzungen, damit ein Mensch Pflegegeld bekommen kann:

Ständiger Bedarf an Betreuung und Pflege wegen

  • einer körperlichen Behinderung oder
  • einer geistigen Behinderung oder
  • einer seelischen Behinderung oder
  • einer Sinnesbehinderung und

dieser Bedarf muss mehr als 6 Monate dauern bzw. mehr als 65 Stunden Pflege und Betreuung im Monat brauchen.

Sinnesbehinderungen sind Behinderungen, die die 5 menschlichen Sinne betreffen.

Die menschlichen Sinne sind hören, sehen, tasten, riechen, schmecken.

Sinnesbehinderungen sind zum Beispiel Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen.

 

Pflegegeldempfänger müssen in Österreich wohnen. In anderen europäischen Ländern wird das Pflegegeld nur unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt.

Wie viel Pflegegeld bekommt man?

Pflegestufe 1

Mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat

157,30 Euro pro Monat
Pflegestufe 2

Mehr als 95 Stunden Pflegebedarf pro Monat

290,00 Euro pro Monat
Pflegestufe 3

Mehr als 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat

451,80 Euro pro Monat
Pflegestufe 4

Mehr als 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat

677,60 Euro pro Monat
Pflegestufe 5

Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat + außergewöhnlicher Pflegeaufwand: Es muss rund um die Uhr jemanden zur Verfügung stehen.

920,00 Euro pro Monat
Pflegestufe 6

Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat wenn regelmäßig Tag und Nacht Betreuung notwendig ist, die man nicht fix zu einer bestimmten Tageszeit machen kann.

·      Oder wenn immer eine Pflegeperson da sein muss, weil der betreffende Mensch sich selbst oder andere Menschen gefährden könnte.

1285,20 Euro pro Monat
Pflegestufe 7

Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat, wenn der Patient Arme und Beine nicht verwenden kann oder wenn der Zustand vergleichbar ist.

1688,90 Euro pro Monat

 

Patienten mit folgenden Behinderungen bekommen auf jeden Fall die folgende Pflegestufe:

 

Einschränkung Mögliche Pflegestufe
Sehr starke Sehbehinderung Pflegestufe 3
Blinde Menschen Pflegestufe 4
Taubblinde Menschen Pflegestufe 5
RollstuhlfahrerInnen, die den Rollstuhl nicht selbst bedienen können Pflegestufe 3 bis 6

Erschwernis-Zuschläge

Bestimmte Menschen brauchen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung mehr Aufwand bei der Pflege als andere. Dafür werden Extrastunden veranschlagt die als Erschwernis-Zulagen bezeichnet werden.

Davon betroffen sind Menschen mit schweren geistigen oder seelischen Behinderungen ab ihrem 15. Geburtstag.

Besonders aber auch Menschen mit Demenz.

Demenz ist eine Krankheit im Gehirn. Folgende Symptome sind ein starkes Anzeichen für Demenz:

  • Der Mensch vergisst Dinge, die gerade passiert sind.
  • Der Mensch versteht nicht mehr so gut, was um ihn herum passiert.
  • Der Mensch verlernt das Sprechen.
  • Der Mensch weiß nicht mehr, wo er ist und verirrt sich leicht.
  • Der Mensch weiß nicht mehr, welche Tageszeit ist.
  • Der Mensch erkennt andere Menschen nicht mehr.
  • Der Mensch hat Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben.
  • Der Mensch hat Probleme mit dem Essen und Trinken.

Wie hoch sind die Erschwernis-Zuschläge?

Ab dem 7. Geburtstag bekommen sehr schwer behinderte Kinder und Jugendliche 75 Stunden im Monat dazu.

Menschen mit schweren geistigen oder seelischen Behinderungen bekommen ab ihrem 15. Geburtstag 25 Stunden im Monat dazu. Das gilt vor allem für Menschen mit Demenz.

Wo kann man den Antrag auf Pflegegeld stellen?

Den Antrag auf das Pflegegeld muss man bei der zuständigen Versicherung stellen, die einem auch die Pension oder Rente ausstellt. Da gibt es die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherung öffentlich Bediensteter oder die Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Menschen die keine Pension bekommen, stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt. Das können beispielsweise berufstätige Personen, Personen mit Mindestsicherung oder Personen, die mit anderen mitversichert sind, sein.

 

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann auch ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe (=mehr Geld) gestellt werden. Das Antragsformular der Sozialversicherungsträger finden Sie auf www.sozialversicherung.at in der Rubrik „Service“ unter „Für Versicherte“.

 

Was passiert nach dem Antrag auf Pflegegeld?

Zuerst bekommt man einen Termin für die Untersuchung. Eine Ärztin/Arzt/Pflegefachkraft kommen zum Patienten nach Hause und stellt dort mit einer Untersuchung fest, welche Pflegestufe notwendig ist.

Bei der Untersuchung darf eine weitere Person anwesend sein, dem der Patient vertraut. Diese Person kann auch genauere Auskünfte geben, was bis jetzt für eine Pflege notwendig ist. Diese Angaben müssen bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

 

Das Ergebnis, den schriftlichen Bescheid, bekommt man direkt von der Versicherung per Post zugeschickt. In diesem Bescheid steht, welche Pflegestufe man bekommt.

Sollten man der Meinung sein, dass die Pflegestufe zu niedrig ist, dann kann man die Entscheidung auch prüfen lassen. Diese Überprüfung muss innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt des Bescheides machen lassen. Umso eine Überprüfung zu machen, muss man das Arbeits- und Sozialgericht anrufen. Für mehr Informationen rufen Sie beim Service für Bürger und Bürgerinnen des Sozialministeriums an.

In seltenen Fällen wird der Antrag auf eine Pflegestufe auch abgelehnt.

 

Service für Bürger und Bürgerinnen des Sozialministeriums

Die Nummer ist: 01 711 00-86 22 86.

Dort kön­nen Sie Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr anrufen.

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