Sollten Sie sich schon für uns entschieden haben und relativ dringend eine 24 Stunden Pflegekraft benötigen, können Sie gerne gleich online unseren Betreuungsfragebogen ausfüllen. Ansonsten können wir diesen auch gerne telefonisch durchgehen. Klicken Sie bitte unterhalb, um den den Fragebogen jetzt gleich online auszufüllen:
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Die gesamten Fahrtkosten sind am Anreisetag direkt dem Fahrer in bar zu bezahlen. Dieser Preis inkludiert die An- und Abreise.
Dieser Betrag behinhaltet das Honorar der Betreuerin, alle Sozialversicherungsabgaben + Lohnnebenkosten, sowie unseren Agenturservice exkl. Fahrtkosten. Es gibt keine sonstigen Zusatzkosten bei uns!
275 Euro pro Monat und pro Betreuungskraft
Also maximal 550 Euro pro Monat, dies entspricht zwei Betreuungskräften.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.
Geben Sie hier Pflegestufe der zu betreuunden Person ein. Ist diese unbekannt bzw. wird diese erst festgelegt, wählen Sie bitte einfach "Unbekannt".
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Pflegegeld haben, fragen Sie bei uns nach oder finden Sie weitere Informationen unter diesem Link. oder rufen Sie uns unter 05 1712 an.
Die Fahrtkosten unterscheiden sich je nach Bundesland.
Wählen Sie hier die zusätzlichen Personen aus, die zwar im Haushalt leben, aber keine zusätzliche Haushaltsführung und Betreuung/Pflege benötigen.
Im Haushalt lebt eine zweite Person, für die nur die Haushaltsführung übernommen werden soll, aber keine Betreuung/Pflege notwendig ist. Wir verrechnen hierfür einen Aufschlag von € 200,- pro Turnus.
Im Haushalt lebt eine zweite Person, für die die Haushaltsführung übernommen werden soll, sowie weiters auch eine Betreuung/Pflege notwendig ist. Wir verrechnen hierfür einen Aufschlag von € 200,- pro Turnus.
Hier können Sie Ihre effektiven Gesamtkosten inkl. Fahrtkosten ablesen. Dieser Betrag ergibt sich, wenn Sie alle staatlichen Förderungen von den Kosten der Betreuung (Honorar + Fahrtkosten) abziehen. Beim Förderantrag sind wir Ihnen gerne behilflich und wird von uns am Turnusstart vorausgefüllt übermittelt.
Diese Sprachkenntnisse sind für Kunden interessant, bei denen die Patienten beispielsweise rumänisch als Muttersprache haben.
Verstehen: Nicht möglichInfo: Einsteigertarif ermöglicht ein kostengünstiges Kennenlernen.
Die Betreuungskraft kann Deutsch in wenigen, einzelnen Wörtern sprechen. Eine Satzbildung ist schwer möglich.
Verstehen: Teilweise möglichInfo: Wenn Sie der Betreuungskraft etwas Zeit geben, wird sich die Sprachkenntnis im 2. oder 3. Turnus deutlich verbessern.
Diese Erfahrungsstufe wird empfohlen, wenn Deutsch in einfachen Sätzen möglich sein soll.
Verstehen: MöglichInfo: Die Betreuungskraft kann höchstens einfache deutsche Sätze sprechen.
Diese Erfahrungsstufe wird empfohlen, wenn gutes Deutsch wichtig ist.
Verstehen: Gut möglichInfo: Wenn es Engpässe gibt (Feiertage & Urlaubssaisonen), werden sich die Sprachkenntnisse bzw. Erfahrung nicht zu sehr verschlechtern.
Die Erfahrungsstufe wird empfohlen, wenn sehr gutes Deutsch wichtig ist und/oder der Betreuungsbedarf höher ist.
Verstehen: Gut möglichVorteile: Beständig bessere Qualität der Betreuungskräfte. Da die Betreuungskräfte in diesen Stufen mit Ihrem Einkommen besser Ihr Auskommen finden, wird das Risiko von ständig neuen Betreuungskräftewechsel deutlich minimiert.
Es entstehen keine Kosten bis Sie mit der angereisten Betreuungskraft einverstanden sind. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte aus unseren Erstinformationen unter dem Punkt „Fragen zur Abrechnung“.
Außerdem garantieren wir Ihnen jederzeit einen kostenlosen Personalwechsel, wenn die Betreuungskraft nicht die vereinbarten Tätigkeiten erfüllt, oder nicht den Anforderungen entspricht.
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Pflegefux GmbH
Ungerdorf 116,
8200 Gleisdorf,
Österreich
Unternehmensgegenstand: Organisation von Personenbetreuung
Firmenbuchnummer: FN 492977t
Firmenbuchgericht: Graz
Firmensitz: Gleisdorf
UID: ATU73371914
Tel.: (05) 1712
E-Mail: office@pflegefux.at
Mitglied bei: WKO
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Weiz
Geschäftsführer
Michael Reichstamm, Karl Scharler Jun.
Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
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