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Allgemeine Fragen 24h Pflege

Was ist eine 24 Stunden Pflege?

Mit dieser Rund-um-die-Uhr-Betreuung können pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden betreut werden. Dabei erfolgt die Betreuung durch selbstständige Personen.

Rechte und Pflichten von Betreuungskräften

Pflegegeld

Zuschuss 24 Stunden Pflege

Gewerbeanmeldung

Betreuungsvertrag

Betreuungskraft aus Kroatien

Betreuungskraft aus Kroatien

Für Betreuungskräfte aus Kroatien gelten Übergangsregelungen bezüglich des Arbeitsmarktzugangs.

Sie dürfen dann bewilligungsfrei in Österreich beschäftigt werden, wenn:

  • die betreuungsbedürftige Person Pflegegeld bezieht,
  • die zu betreuende Person oder ihre Angehörigen Arbeitgeber sind, und die Tätigkeit im Rahmen einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung (also über der Geringfügigkeitsgrenze) ausgeübt wird.

 

Die Betreuungskraft ist nach dem jeweiligen Mindestlohntarif zu entlohnen und (sollte Österreich für die Sozialversicherung zuständig sein) bei der Sozialversicherung anzumelden.

Betreuungskräfte aus EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Kroatien) genießen freien Arbeitsmarktzugang und können unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische StaatsbürgerInnen jede Beschäftigung ausüben. Seit 1.1.2014 haben rumänische und bulgarische Arbeitskräfte freien Arbeitsmarktzugang und benötigen keine Beschäftigungsbewilligung.

Illegal Beschäftigte

  • Wenn Betreuungskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt werden, ist nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wegen illegaler Ausländerbeschäftigung mit Geldstrafen über 1000€ zu rechnen.
  • Erlangt die Gebietskrankenkasse von einer illegalen Beschäftigung Kenntnis, wird die Betreuungskraft mit Beginn der Beschäftigung in die Pflichtversicherung einbezogen (rückwirkend auf maximal für fünf Jahre). Für diesen Zeitraum werden dem/der DienstgeberIn die Beiträge vorgeschrieben.
  • Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht (gegen melde-rechtliche Vorschriften) gemäß 111 ASVG stellen Verwaltungsübertretungen dar, die von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft werden.

 

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist ermächtigt, bei einem erstmaligen ordnungswidrigen Handeln, geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen die Geldstrafe herabzusetzen.

 

Weiters werden von den Gebietskrankenkassen Beitragszuschläge gemäß § 113 ASVG vorgeschrieben, wenn:

  • die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht oder verspätet erstattet wird,
  • das Entgelt nicht oder verspätet gemeldet wird,
  • ein zu niedriges Entgelt gemeldet wird,
  • Fristen für die Vorlage von Versicherungs- oder Abrechnungsunterlagen nicht eingehalten werden.

 

Die Höhe des Zuschlages hängt von der Art des Verstoßes ab, wobei auch die finanzielle Lage des Beitragsschuldners und die Art des Meldeverstoßes berücksichtigt werden. Erfolgt die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge verspätet und es wird kein Beitragszuschlag vorgeschrieben, sind Verzugszinsen vorzuschreiben.

Betreuungskosten steuerlich absetzen

Aktuelle Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten finden Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums www.bmf.gv.at unter dem Menüpunkt Steuern, Hausbetreuung und Pflege.

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